Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ einschließlich der „Ergänzungsklausel: Erweiterter Eigentumsvorbehalt“, empfohlen vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e. V., in der bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Fassung (im Folgenden auch als „Allgemeine Lieferbedingungen“ bezeichnet) sind Bestandteil unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen sind damit die „Allgemeinen Lieferbedingungen“ unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten diese ergänzenden bzw. abändernden Regelungen. 

2. Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

2. Verpackungen

Die von uns verwendete Transportverpackung ist Preisbestandteil und wird dem Besteller nicht separat berechnet. Jeder abweichende Verpackungswunsch (insbesondere zusätzliche Verpackungsbehälter, Kisten, seemäßige Exportverpackung usw.) wird dem Besteller jeweils zum Selbstkostenpreis berechnet. (Teilweise abweichend von Punkt II Nr. 1 der „Allgemeinen Lieferbedingungen“

3. Preise

Die Preise verstehen sich pro Stück (sofern nicht anders vermerkt ohne Leuchtmittel) einschließlich der üblichen Transportverpackungen (gemäß Nr. 2) ohne Mehrwertsteuer. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise, soweit es keine konkrete Auftragsvereinbarung zu Festpreisen gibt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der gültigen Höhe jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

Die in unseren Katalogen/Preislisten aufgeführten Preise dienen Informationszwecken und sind unverbindlich. (Teilweise abweichend von Punkt II Nr. 1 der „Allgemeinen Lieferbedingungen“)

4. Lieferung

Wir erfüllen nach besten Kräften die in den jeweiligen Auftragsbedingungen genannten, grundsätzlich unverbindlichen Lieferfristen. Gegen einen Mehrpreis können Fixanlieferungen (z.B. auch Anlieferung in einem bestimmten Zeitfenster über Cargoclix oder anderer Fremddienstleister) vereinbart werden. Es bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer. Die Preise gelten grundsätzlich ab Werk. Die Anlieferung erfolgt ohne Abladen. Gegen Mehrkosten kann das Abladen am Lieferort vereinbart werden. In Folie verpackte Produkte, wie zum Beispiel Maste und Standrohre, müssen nach Anlieferung sofort entfernt werden, damit es nicht durch Temperaturschwankungen, Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit zur Dampfdiffusion und damit zu Schäden an der Pulverbeschichtung kommt, z.B. Ausbleichen (Teilweise abweichend von Punkt II Nr. 1 der „Allgemeinen Lieferbedingungen“).

5. Transportrisiko

Für Transportbruch leisten wir nur Ersatz, wenn der Besteller ausdrücklich eine Bruchversicherung in Höhe von 1% des Nettowarenwertes wünscht und bezahlt. (Ergänzende Regelung)

6. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung unserer Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne jeden Abzug. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns insbesondere das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu erheben. (Punkt II der „Allgemeinen Lieferbedingungen“ ergänzend)

7. Eigentumsvorbehalt

Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. (Abweichend von Nr. 6 der „Allgemeinen Lieferbedingungen/Ergänzungsklausel“)

8. Technische Daten, Gewichte, Maße usw.

In unseren Katalogen sind die Produkte ausreichend technisch beschrieben und abgebildet. Wir liefern in Industriequalität entsprechend den Beschreibungen, behalten uns aber Irrtümer und Änderungen aufgrund konstruktiver, technischer und gestalterischer Weiterentwicklung vor. (Ergänzend)

9. Mängelanzeigen | Mängelrügen | Mängelhaftung

Der Besteller ist verpflichtet, Mängel unverzüglich (grundsätzlich innerhalb von 8 Werktagen) schriftlich anzuzeigen. Insbesondere hat der Besteller die Ware unverzüglich nach Erhalt in angemessener Weise zu untersuchen und, falls sich ein Mangel zeigt, dem Lieferer unverzüglich (grundsätzlich innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt) anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Mängelanzeige, gilt die Ware auch in Ansehung des Mangels als genehmigt. Der Mangel ist vom Besteller in geeigneter Form glaubhaft nachzuweisen. Rücksendungen müssen vereinbart werden. (Ergänzend zu Punkt VIII der „Allgemeinen Lieferbedingungen“)

Macht der Besteller den Aufwendungsersatzanspruches nach § 439 BGB geltend, so muss der Besteller dem Lieferer eine genaue Beschreibung der Mängel mit Nachweisen (Fotos, Aufzeichnungen, etc.) vorlegen, so dass der Lieferer prüfen kann, ob ein Mangel vorliegt. Der Lieferer ist nur dann zum Ersatz verpflichtet, wenn der vom Käufer geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr vorhanden war, §445a BGB. Ist strittig, ob der Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, muss der Käufer den Nachweis führen und das fehlerhafte Produkt auf seine Kosten dem Lieferer zusenden, damit das Produkt auf Kosten des Bestellers an einen Sachverständigen geschickt werden kann, der den angegebenen Mangel überprüft. Die Kosten für den Sachverständigen hat der Besteller zu tragen. Stellt sich nach der Überprüfung durch den Sachverständigen heraus, dass der Mangel bereits im Gefahrübergang vorgelegen hat, werden die Kosten des Bestellers im Sinne des Gesetzes erstattet. Kommt der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB nicht nach, verliert der Kunde seine Mängelansprüche.

10. Datenschutz

Der Lieferer erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden nur, sofern eine diesbezügliche Einwilligung vorliegt oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erlaubt. Die Vorschriften der DSGVO werden eingehalten.

Der Lieferer erhebt, verarbeitet und speichert Daten, soweit und solange dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages und die Geschäftsbeziehung erforderlich ist oder solange die Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Bestellers an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke einer Kreditprüfung erforderlich ist.

Weitere Informationen zu Datenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
 

11. Haftung für öffentliche Aussagen

Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat der Lieferer nur einzustehen, wenn er sie veranlasst hat. In solchen Fällen besteht eine Einstandspflicht nur dann, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des Kunden auch tatsächlich beeinflusst hat. Für daraus entstehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Punkt XI. der „Allgemeinen Lieferbedingungen“. (Ergänzend)

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Vertragserfüllung (Lieferung, Zahlung, Gewährleistung usw.) ist ausschließlich Leipzig. (Ergänzend)

13. Gerichtsstand

Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Leipzig alleiniger Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. (Abweichend von Pkt. XII Nr. 1 der „Allgemeinen Lieferbedingungen“)

 

Leipzig, den 23.08.2022